Familienrecht Referat zur Zeit nicht besetzt.

Als einen der Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich das Familienrecht gewählt, da mir neben rechtlichen Fragestellungen auch die persönlichen Gesichtspunkte der jeweiligen Fallgestaltung ein Anliegen sind. Im Familienrecht geht es oft, doch nicht nur um die Ehescheidung und deren Folgen, sondern auch um Gewaltschutzes, Lebenspartnerschaft, den Themenkreis Abstammung, Adoption, Patientenverfügungen, Betreuungsvollmacht.

Egal, mit welchem Problem oder Anliegen Sie zu uns kommen und Rechtsrat suchen, ich möchte, dass Sie sich in unserer Kanzlei wohlfühlen und Vertrauen gewinnen. Dazu gehören aktuelles juristisches Fachwissen, ein vertrauensvolles Erstgespräch. Hier erhalten Sie von mir gezielt für Ihre individuelle Problemsituation grundlegende rechtliche Informationen, Empfehlungen für das weitere Vorgehen und Beurteilung der Erfolgsaussichten.

Kommen Sie wegen einer Trennung/Ehescheidung, werden wir darüber sprechen, was Sie bei einer Scheidung erwartet, an was zu denken ist, wenn Sie sich trennen wollen (Trennung), was mit den Kindern ist, ob und wie oft Sie sie sehen können (Umgangsrecht), welche Rechte und Pflichten Sie und Ihr Ehepartner haben (Unterhalt, Ehewohnung), die weiteren wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung (Güterrechtsfragen, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich) und auch darüber, ob die Möglichkeit besteht, eine faire Lösung mit Ihrem Ehepartner auszuhandeln Trennungs- und/oder Scheidungsvereinbarung).

Die weiteren Schritte, die dann zu gehen sind, richten sich danach, was in Ihrer individuellen Situation erforderlich ist.

Referat zur Zeit nicht besetzt

Hier begleite, berate und vertrete ich Sie anwaltlich hinsichtlich dem, was konkret zu veranlassen ist. Im Hinblick auf Ehescheidung, Unterhalt, Kindesumgang, Sorgerecht, eheliches Güterrecht, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich, Trennungs- und/oder Scheidungsvereinbarung, Ehewohnungs- und Hausratssachen und alle sonstigen Familiensachen. Geht es um Fragen des Gewaltschutzes, können Maßnahmen der Soforthilfe für Sie im Rahmen staatlicher Hilfe eingeleitet werden. Auch bei allen anderen familienrechtlichen Fragen, Problemstellungen werde ich mit Ihnen Ihr individuelles Anliegen und mögliche Problemlösungen besprechen und Sie hierbei anwaltlich vertreten.

Wichtig ist Ihnen sicherlich auch die Frage der Kosten zu klären. Die Kosten, die beim Rechtsanwalt anfallen, richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Alle Rechtsanwälte sind grundsätzlich verpflichtet, nach dem RVG abzurechnen. Daneben ist es auch möglich, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen. Je nach den Einkommensverhältnissen können die anfallenden Kosten auch im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe (VKH) oder Prozesskostenhilfe (PKH) von der Staatskasse übernommen werden. Ich möchte, dass Sie Klarheit über die Kosten, die voraussichtlich auf Sie zukommen können, erhalten und werde Ihnen diese in unserem Erstgespräch im Einzelnen erläutern.


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