Erbrecht Klaus-Ingo Wittich, Rechtsanwalt

Erben und Vererben sind die beiden Seiten des Erbrechts. Gegebenenfalls entbrennt heftiger Streit unter den Erben oder zwischen Erben und pflichtteilsberechtigten, weil der Erblasser seinen Nachlass nicht oder nur unzureichend durch Testament geregelt hat. Nicht selten stellt sich die Frage, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden sollte.

Erbrecht

Auch die Abwicklung des Nachlasses stellt den Erben nicht selten häufig vor große Probleme. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

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