Verkehrsunfallrecht Klaus-Ingo Wittich, Rechtsanwalt

Qualifizierte individuelle Beratung und Tätigkeit ist gerade auch in Unfallsachen stets erforderlich – überlassen Sie hier nichts dem Zufall..... und: Ein Info-Anruf kostet Sie nichts.

Die als "Service" angebotene Unterstützung der Autohäuser, Versicherungsagenturen, Autovermieter und auch der Haftpflichtversicherer auf dem Gebiet der Unfallregulierung ist oft nicht optimal und auch unvollständig. Unterschreiben tun Sie allerdings (z.B. Mietwagenverträge) und tragen damit auch das Risiko u.a. überhöhter Mietwagenkosten oder dass Sie nur Teile Ihres Schadens ersetzt bekommen, entweder aus Unkenntnis oder aus Oberflächlichkeit der Regulierer, deren eigentliche Tätigkeit etwas ganz anderes ist Grundbegriffe der Schadensregulierung wie Haushaltsführungsschaden, 130% Regel, 70% Regel, Mietwagenkosten, Unfallersatztarif, fiktive Abrechnung des Schadens, Schmerzensgeld, Nutzungsausfallschaden, Mehrwertsteuer beim Kfz-Schaden sind hier kaum bekannt.

Verkehrsunfallrecht

Lassen Sie sich daher qualifiziert beraten und die Schadensregulierung durch einen Anwalt vornehmen, der hiervon etwas versteht.

In Ihrer Unfallsache werden Sie von mir individuell, sachkundig und aufmerksam betreut und umfassend vertreten, selbstverständlich auch Autofahrer oder Motorradfahrer ebenso wie als RadfahrerSkater oder Fußgänger. Ihre Ansprüche werden sorgfältig geprüft und geltend gemacht. Ich nehme mir Zeit für Sie. Sollten Sie verletzungsbedingt nicht in die Kanzlei kommen können, komme ich auch gern zu Ihnen.


Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!
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