Wohnungseigentumsrecht Klaus-Ingo Wittich, Fachanwalt

Seine Rechte als Sonder- bzw. Wohnungseigentümer oder Teileigentümer in der Eigentümergemeinschaft zu wahren und erforderlichenfalls gerichtlich durchzusetzen bedarf qualifizierter rechtlicher Kenntnisse. Ich kann keinem Miteigentümer empfehlen, hier ohne Fachanwalt aktiv zu werden. Wohngeld, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, die Umlage der Kosten, die Beschlussanfechtung, die Rechte und Pflichten der Miteigentümer sind häufige Themen.

Hausverwaltungen sind komplex tätig und immer wieder vor neue Aufgaben gestellt. Die Durchführung und Vorbereitung der Eigentümerversammlung, die Jahresabrechnung, der Wirtschaftsplan Änderungen von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Änderungsansprüche, Beschlusskompetenzen, die, InstandhaltungInstandsetzung und bauliche Veränderungen, Modernisierung und Anpassung an den Stand der Technik, baurechtliche Fragen, Störungen durch Eigentümer oder Dritte, das gerichtliche Verfahren in Wohnungseigentumssachen und vieles mehr

Wohnungseigentumsrecht

Als Fachanwalt berate ich Sie gern in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts und der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und vertrete soweit erforderlich Ihre Interessen auch vor Gericht, insbesondere im Rahmen der Beschlussanfechtung, bei anderen Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Verwaltung und auch bei Auseinandersetzungen mit anderen oder den übrigen Miteigentümern oder Nachbarn.


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