Arzthaftungsrecht Referat zur Zeit nicht besetzt

Im Bereich des sogenannten Arzthaftungsrechtes geht es für den rechtsuchenden Mandanten zunächst in erster Linie darum, dass geklärt wird, ob ein sogenannter ärztlicher Kunstfehler, d. h. ein Abweichen von den derzeitig gegebenen Standards bei der Aufklärung, der Beratung oder der Behandlung des Patienten vorliegt.

Es liegt deshalb auf der Hand, dass die erfolgreiche Behandlung derartiger Fälle voraussetzt, dass so rasch wie möglich kompetente medizinische Fachgutachter eingeschaltet werden, um die medizinischen Haftungsgrundlagen zu klären.

Dies vor allem auch deshalb, weil es in derartigen Fällen eigentlich immer notwendig ist, dass in langwierigen und oft sehr zähen Verhandlungen mit den dahinter stehenden Haftpflichtversicherern – gegebenenfalls aber auch in oftmals langjährigen Zivilprozessen – die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes geklärt werden muss. Dabei reicht die Bandbreite von Behandlungsfehlern beim Einsatz von Zahnimplantaten bis hin zu kunstfehlerhaften Behandlungen in der inneren Medizin.