Strafrecht Referat zur Zeit nicht besetzt

Ich beschäftige mich seit meinem Eintritt in die Kanzlei Dr. Lehmann & Kollegen im Februar 1984 schwerpunktmäßig mit der Verteidigung in Strafsachen. Am 11.09.1999 wurde mir von Seiten der Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Fachgebietsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" verliehen.

Die anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Strafrechtes besitzt eine große Bandbreite. Es reicht von der Verteidigung in Kapitalstrafsachen, d. h. Fällen von Mord und Totschlag vor den Schwurgerichten über die sogenannte mittlere Kriminalität, die vor den Amtsgerichten und Landgerichten verhandelt werden, bis zur Verteidigung in sogenannten Ordnungswidrigkeitenverfahren, die für den Betroffenen oft eine sehr große Bedeutung besitzen, weil es hier regelmäßig um Ausspruch eines Fahrverbotes oder dem Entzug der Fahrerlaubnis geht. Es ist bei jeglicher Strafverteidigung wichtig, dass der Betroffene so rasch wie möglich, d. h. noch im Stadium des Ermittlungsverfahrens, also dann, wenn sich die Sache noch bei der Staatsanwaltschaft befindet, einen versierten Strafverteidiger einschaltet.

Befindet sich der Mandant in Untersuchungshaft, so ist es außerordentlich wichtig, dass er unverzüglich in der JVA (Haftanstalt) besucht wird und dann mit ihm gemeinsam eine Verteidigungsstrategie erarbeitet wird.

Denn in vielen Fällen, insbesondere in sogenannten "grenzwertigen" Bereichen, gelingt es dann, das Verfahren einer Einstellung zuzuführen.

Gerade in diesen Fällen ist es für eine erfolgreiche Verteidigung wichtig, dass auch der soziale Kontakt zwischen zwischen dem Mandanten und seiner Familie erhalten bleibt.

Meine mir anvertrauten Mandanten besuche ich deshalb regelmäßig in der Haftanstalt, um ihnen zum einen moralisch den Rücken in dieser für sie schwierigen Phase des Verfahrens zu stärken und sie auch immer mit den juristischen Details ihrer Sache auf dem Laufenden zu halten. Dabei steht für mich aber immer – egal ob es sich um den Verdacht eines Tötungsdeliktes oder aber "nur" um den Verdacht der Steuerhinterziehung handelt - der Mandant im Mittelpunkt.