Verwaltungsrecht Referat zur Zeit nicht besetzt

Im Bereich des Verwaltungsrechtes – auch öffentliches Recht genannt – geht es im Grundsatz darum, dass der Rechtsuchende einem staatlichen Handeln im Verhältnis der Über- und Unterordnung ausgesetzt ist. Das heißt der Staat, dies ist beispielsweise die BRD, der Freistaat Bayern, die Stadt Nürnberg und viele andere Körperschaften mehr, handelt jeweils durch einen sogenannten Verwaltungsakt (Bescheid), der dann von mir auf seine Rechtswidrigkeit hin überprüft wird. Gegebenenfalls müssen insoweit ein Widerspruchsverfahren und daran anschließend ein Klageverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Gang gesetzt werden.

Ein spezielles Gebiet im Bereich des Verwaltungsrechtes ist das sogenannte Beamtenrecht.

Hier geht es darum, dem sog. Berufsbeamten gegenüber seinem Dienstherrn, sei es auf dem Gebiet der Laufbahnordnung, der Versetzung oder Abordnung, gegebenenfalls auch im Bereich der Besoldung oder in vielen anderen Bereichen, zu seinem Recht zu verhelfen.