Allgemeines Zivilrecht Referat zur Zeit nicht besetzt
Der Bereich des allgemeinen Zivilrechtes, mit dem ich mich auch beschäftige, ist so weit wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es erstreckt sich – wie man so schön sagt – "von der Wiege bis zur Bahre". Hierbei kommt es aus der Sicht des erfahrenen Praktikers im Interesse des recht suchenden Mandanten vor allem darauf an, dass bereits beim ersten Beratungsgespräch bei uns in der Kanzlei der für den Mandanten wichtige Sachverhalt genauestens herausgearbeitet wird, um dann eine präzise und Erfolg versprechende Durchsetzung des Anspruches des Mandanten unter Heranziehung der jeweiligen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen vornehmen zu können.
Zusammenfassend ist deshalb aus meiner Sicht folgendes festzustellen:
Der Mensch, d. h. der konkrete Mandant, steht im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Dies gilt sowohl bei meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht, im Rahmen derer ich mich durch die regelmäßige Teilnahme an Fachtagungen auf den neuesten wissenschaftlichen Stand bringe sowohl als auch für meine sonstige anwaltliche Tätigkeit.
Dabei gilt gerade in der heutigen Zeit, dass der Anwalt seinen Mandanten nicht nur durch die rechtlichen Fallstricke hindurchführen, sondern darüber hinaus ihn gegebenenfalls auch im Umgang mit der Presse und anderen Medien beraten muss, um letztendlich den Erfolg der Sache seines Mandanten sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund muss dann aber auch der Wert und die daraus resultierenden Kosten einer umfassenden mandantenorientierten Rechtsberatung gesehen werden.